Fairness im Business.
Schwarz auf Weiss.
Bitte klicken Sie auf die Überschrift, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dem jeweiligen Themenbereich einzusehen.
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie werden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an die Teilnahme zu Ihrer Veranstaltung erinnert. Kleinere Programmänderungen und Umdispositionen von Referenten und Hotels bleiben vorbehalten.
Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet die Veranstaltungsteilnahme sowie die Veranstaltungsdokumentation. Werden nur Teile der Veranstaltung besucht, können die versäumten Veranstaltungstage nicht nachgeholt werden. Ein teilweiser Besuch ist nicht möglich.
Die anzurechnende MWST ist im Preis nicht inbegriffen.
Bei Ihrem schriftlichen Rücktritt, der uns spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin erreicht, entfällt Ihr Seminarpreis. Wird bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage erheben wir den vollen Preis.
Ihre Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Telefonische Stornierungen nehmen wir nicht entgegen. Ein Telefax wahrt ebenso die Schriftform.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen ungenügend sein, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung bis 1 Woche vor Beginn abzusagen. Die Management School St.Gallen und das SCHEELEN® Institut nimmt eine kostenfreie Umbuchung auf eine darauffolgende Durchführung oder eine andere gleichwertige Veranstaltung vor. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer wie Erstattung der Reisespesen sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseannullationsversicherung abzuschliessen.
Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die Ihnen durch unsere Absage entstehen, leisten wir außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keinen Ersatz.
Bei Absage der Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten) erstatten wir Ihnen den Seminarpreis.
Überweisungen der Veranstaltungsgebühr sind ohne Abzug von Bankgebühren, Porti etc. zu entrichten. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
Der Rechnungsbetrag wird spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, muss der Rechnungsausgleich vor Antritt der Veranstaltung erfolgt sein.
Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtstand ist Graz.